Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Parndorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
• Bildmarke
(gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert"
(gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur
(gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
 
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Parndorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier
 
 
 
Gemeinde Parndorf
Hauptstraße 52a
7111 Parndorf
Tel.: + 43 (0) 2166 2300
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Parteien Verkehr im Gemeindeamt
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