ANSUCHEN UM SOZIALRABATT
Von der Abt. 6 beim Amt der Bgld. Landesregierung wurde mir ein Heizkostenzuschuss gewährt, sodass ich beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland jetzt einen Antrag auf Gewährung eines einmaligen Sozialrabattes (beschränkt auf die Abrechnungsperiode 2021) in der Höhe von € 25,00, welcher meinem Abgabenkonto gutgeschrieben wird, stellen darf.
Beilage: Bestätigung des Amtes der Bgld. Landesregierung zwecks Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Winterperiode 2021/2022
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