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Neuigkeiten

SARS-CoV-2 / COVID-19 (vormals 2019-nCoV) Allgemeines INFORMATIONSBLATT

 

Zum Ablauf bei Vorliegen eines Verdachtsfalles darf mitgeteilt werden, dass die BH Neusiedl am See als Gesundheitsbehörde bereits bei einem Verdachtsfall umgehend und proaktiv eine sog. Kontaktpersonennachverfolgung durchführt. Dabei werden sorgfältig alle möglichen Kontaktpersonen, die während der Zeitperiode der Ansteckungsfähigkeit betroffen sein können, ermittelt.


Sollte sich der Verdachtsfall dann erhärten und eine Ansteckung labordiagnostisch nachgewiesen werden, werden umgehend alle betroffenen Bürger, Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, ...) informiert. Diese Information würde jedenfalls durch die Gesundheitsbehörde erfolgen, nicht erst durch Medieninformationen. 

 

 
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