KUNDMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES
SPRENGELWAHLERGEBNIS GEMEINDE PARNDORF
INFORMATION: WÄHLEN IM WAHLLOKAL
KUNDMACHUNG über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
KUNDMACHUNG über die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörde mit Sprengelfunktion
KUNDMACHUNG über die Zusammensetzung der Sprengelwahlbehörde 2
KUNDMACHUNG über die Zusammensetzung der Sprengelwahlbehörde 3
KUNDMACHUNG über die Zusammensetzung der Sprengelwahlbehörde 4
KUNDMACHUNGüber die Zusammensetzung der Sonderwahlbehörde
KUNDMACHUNG über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
 
Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, welche noch nicht in der Europawählerevidenz eingetragen sind, müssen bis spätestens zum Stichtag förmlich erklären, dass sie bei der Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten. Auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher müssen bei Nichteintragung einen entsprechenden Antrag Stellen.
Antragsformular Auslandsösterreicher
KUNDMACHUNG über die
Ausschreibung der Wahl der österreichischen
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte
Ergebnisse in den Wahlsprengel
 
 
 
ERGEBNISLISTE DER GEMEINDE PARNDORF
Stimmabgabe am 17. Jänner 2020 (vorgezogener Wahltag)
Sie können Ihre Stimme am vorgezogenen Wahltag, das ist der 17. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des/der* unten angeführten Wahllokale/s* persönlich abgeben. Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann nicht erfolgen!
Wahllokal(e)* für den vorgezogenen Wahltag
Bezeichnung |
Adresse: |
Öffnungszeiten: |
barrierefrei: |
Gemeindeamt Parndorf |
Hauptstraße 52a |
17:00 bis 20:00 Uhr |
barrierefrei |
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Stimmabgabe im Wahllokal am 26. Jänner 2020 (Wahltag)
Sie können Ihre Stimme am Wahltag, das ist der 26. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des/der* unten angeführten Wahllokale/s* persönlich abgeben.
Sofern Sie eine Wahlkarte beantragt und bis am Wahltag noch nicht von Ihrem Wahlrecht mittels Briefwahl Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, welche Ihnen die Wahlkarte ausgestellt hat, Ihre Stimme durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde abzugeben. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in Ihrer Gemeinde, in der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre Stimme persönlich abzugeben.
Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich! – siehe dazu unten „Stimmabgabe mittels Briefwahl“
Wahllokal(e)* für den Wahltag
Volksschule Parndorf |
Schulgasse 2 |
08:00 bis 15:00 Uhr |
barrierefrei |
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Stimmabgabe vor der fliegenden Wahlbehörde am 26. Jänner 2020 (Wahltag)
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, benötigen eine Wahlkarte, um vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wählen zu können. Zusätzlich zur Wahlkarte ist auch der Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ zu beantragen.
Sobald Sie die Wahlkarte erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben.
Dazu haben Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in das blaue Wahlkuvert zu geben und dieses unverschlossen in die Wahlkarte zu legen. Das blaue Wahlkuvert darf nicht zugeklebt werden, ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden. Sodann haben Sie auf der Wahlkarte durch Ihre eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Danach ist die Wahlkarte zu verschließen. Wenn die Wahlkarte nicht verschlossen bei der Gemeinde einlangt, darf die Stimmabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die verschlossene Wahlkarte (im Überkuvert) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis 14.00 Uhr (24. Jänner 2020) einlangt (die Art der Übersendung spielt keine Rolle).
Falls Sie die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden, beachten Sie die Zeiten des Postlaufes!
Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich!
 
Wahltag: 29. September 2019
Stichtag: 9. Juli 2019
Anzuwendende Rechtsvorschriften: NRWO 1992, BGBl.N. 471 idgF.
KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
INFORMATIONEN zur Beantragung einer Wahlkarte
Wahllokal: Volksschule Parndorf, Schulgasse 2
Wahlzeit von 08.00 - 15.00 Uhr
Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht:
Personalausweis, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.